Agentur
Minol
22.04.2010

Zwischenablesung beim Umzug
Auf die Messtechnik kommt es an

Bei einem Umzug gilt es, die Kosten für Wärme und Wasser zwischen dem ausziehenden
Mieter und seinem Nachfolger korrekt aufzuteilen. Die Heizkostenverordnung schreibt
eine Zwischenablesung vor: Zum Zeitpunkt des Umzugs müssen die Verbrauchswerte der
Heizkostenverteiler und Wasserzähler erfasst werden. Ob der Wärmedienst diese Aufgabe
übernimmt oder der Mieter selbst ablesen darf, hängt von der Messtechnik ab: "Noch
sind in vielen Wohnungen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
installiert. Sie sind für Laien schwer ablesbar. Hier ist ein professioneller,
kostenpflichtiger Service notwendig", erklärt Frank Peters, Abrechnungsexperte bei
Minol. Eine nicht minder gerechte und dazu günstige Alternative ist die Hochrechnung
des Verbrauchs nach Gradtagzahlen. Bei diesem Prinzip werden die heizintensiven
Wintermonate im Mietzeitraum stärker in der Abrechnung gewichtet als Sommermonate.
Der Verwalter oder Wärmedienst darf nach Gradtagzahlen abrechnen, wenn keine genauen
Messwerte vorliegen oder die Zwischenablesung aus technischen Gründen nicht sinnvoll
ist.

Im Unterschied zu den Verdunstungsröhrchen können elektronische Heizkostenverteiler
auch von Vermieter oder Mieter abgelesen werden. Denn die Geräte zeigen den aktuellen
Wert klar auf ihrem Display an. Ähnlich ist es bei Wasserzählern: Sie haben ein
einfach verständliches Zählwerk. "Bei Selbstablesungen empfehlen wir, die Geräte und
deren Verbrauchswerte für jeden Raum aufzulisten, das Protokoll von einem Zeugen -
wie Nachmieter oder Hausmeister - bestätigen zu lassen und es dem Vermieter zur
Weitergabe an den Wärmedienst zu überreichen", sagt der Minol-Experte. Mehr zur
Ablesung und Abrechnung auf der Website www.minol.com

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Zwischenablesung beim Umzug

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