Für Zentralheizungen, die auch warmes Wasser bereiten, sind ab Ende 2013 Wärmezähler Pflicht
Leinfelden-Echterdingen, Juni 2010 - Vom 31. Dezember 2013 an muss bei verbundenen
Anlagen - also Heizungen, die auch das warme Wasser bereitstellen - der Energieanteil
für die Wassererwärmung mit einem Wärmezähler erfasst werden. Das schreibt die neue,
seit 1. Januar 2009 gültige Heizkostenverordnung in § 9, Absatz 2 vor. Nur wenn der
Einbau eines Wärmezählers einen "unzumutbaren hohen Aufwand" dar-stellt, dürfen
Messdienste den Energieanteil wie bisher rechnerisch, anhand der in der
Heizkostenverordnung (§ 9) festgelegten Verfahren ermitteln. "Rund 70 Prozent aller
abrechnungspflichtigen Liegenschaften haben eine verbundene Heizungsanlage und sind
damit von der Regelung betroffen. Der geforderte Wärmezähler ist meist nicht
vorhanden und muss nachgerüstet werden", sagt Walter Pantel, Abrechnungsexperte bei
Minol.
Ziel: genauere Abrechnungen
Die Regelung soll eine genauere und damit gerechtere Verteilung der Wärme- und
Wasserkosten bewirken. Zudem berücksichtigt sie den gestiegenen Anteil der
Warmwasserbereitung an den Gesamtkosten der Heizungsanlage: Verschärfte
Bauvorschriften, energetische Sanierungen und Sparmaßnahmen der Bewohner lassen den
durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme immer weiter sinken, während der
Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit prozentual wächst. Die
rechnerischen Verfahren nach § 9 der Heizkostenverordnung liefern zwar gute
Annäherungswerte, doch nur ein Wärmezähler kann den Energieanteil für Warmwasser
exakt bestimmen. Der Zähler wird zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher
eingebaut.
Zweiter Wärmezähler empfehlenswert
Für eine fachlich einwandfreie, absolut rechtssichere Abrechnung empfiehlt Minol
einen weiteren Wärmezähler, der den Verbrauch für Raumwärme misst. Er wird nach dem
Heizkessel in den Heizstrang montiert. "Fehlt der zweite Zähler, muss der
Energieanteil fürs Heizen berechnet werden, indem man von der Gesamtenergie die
gemessene Energie für Warmwasser abzieht. Bei einer solchen Differenzmessung fließen
die Messverluste der Zähler und die Betriebsverluste der Heizungsanlage jedoch nur in
den Anteil für Raumwärme ein. Das ist problematisch, wenn beispielsweise einzelne
Wohnungen zwar an die Heizung, aber nicht an die zentrale Warmwasserversorgung
angeschlossen sind", erklärt Pantel.
Montagevorschriften
Bei der Montage der Wärmezähler gilt es, verschiedene Normen, Einbau- und
Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Der Installateur muss den richtigen Zählertyp
und die richtige Größe wählen. Wenn der Heizwasserdurchfluss für die
Warmwassererwärmung nicht genau bestimmt werden kann, ist ein Ultraschallzähler die
richtige Wahl, da er auch bei Überlast sicher arbeitet. Zur Installation gehört die
fachgerechte Vorbereitung der Messstellen und der Einbau weiterer Einrichtungen wie
Kugelhähne für direkt eintauchenden Fühlereinbau. "Die Montage legt den Grundstein
für die spätere Abrechnung. Sie sollte daher am besten zu Beginn der
Abrechnungsperiode erfolgen, im Zweifel in Abstimmung mit dem Messdienst", sagt
Pantel.
Minol untersucht die Bestandsliegenschaften der Kunden im Hinblick auf die neue
Regelung und kommt bei Bedarf rechtzeitig mit Empfehlungen und Angeboten auf die
Verwalter zu. Auch Fachhandwerkern bietet Minol Unterstützung bei der Geräteauswahl
und beim Zählereinbau.